Sie sind herzlich dazu eingeladen, ordentliches Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. zu werden, wenn Sie unseren Verein dabei unterstützen möchten, sozialmedizinische und präventionsbezogene Forschung, Lehre und Praxis zu fördern.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Gesellschaft ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ausnahmen von dieser Voraussetzung sind bei entsprechender beruflicher Position zulässig. Nähere Informationen finden Sie in der Satzung.
Als Mitglied der DGSMP erhalten Sie Zugang zu den internen Seiten auf unserer Homepage:
Im Mitgliederbereich finden Sie Protokolle der Mitgliederversammlungen, DGSMP-Newsletter sowie das Archiv der DGSMP-Rundbriefe (rückblickend bis 1997).
Antragstellung
Für Ihre DGSMP-Mitgliedschaft füllen Sie bitte unser Antragsformular (mit Einzugsermächtigung) sowie die Zuordnung zu den Ressorts aus und schicken beides an die DGSMP-Geschäftsstelle.
In der Regel erhalten Sie nach erfolgter Prüfung durch den Vorstand innerhalb von 4 Wochen Ihre Aufnahmebestätigung.
Es wurde beschlossen, künftig die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren zu organisieren. Dieses allgemein gängige Verfahren erspart deutliche Mehrkosten gegenüber anderen Zahlungsmethoden. Wir möchten Sie daher bitten, uns das Formular mit der Einzugsermächtigung ebenfalls ausgefüllt zuzuschicken. Falls Sie an einer Rechnungsstellung festhalten möchten, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €/ pro Jahr an. Wir bitten, dies zu berücksichtigen!