Pressemitteilung: Neustart beim Versorgungsgesetz in der Kommune

Pressemitteilung: Neustart beim Versorgungsgesetz in der Kommune

Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) und Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) zum Neustart beim Versorgungsgesetz in der Kommune: eine Chance, Gesundheit und Soziales zusammenzubringen.

Der Gesetzesentwurf zu den Gesundheitskiosken soll erneut in die Ressortabstimmung gehen. In den Kiosken sollen Bürgerinnen und Bürger gezielt Präventionsangebote sowie Unterstützung bei medizinischen und sozialen Anliegen erhalten. Dies erfordert eine Konkretisierung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. 

Das Gesundheitsministerium plant eine Neuauflage des Entwurfs für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Das verkündete Michael Weller, verantwortlicher Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium, am 07.12. In dem neuen Entwurf sollen die Gesundheitskioske als Ort der „Kümmerei“ konzipiert werden. Bürgerinnen und Bürger sollen dort bedarfsbezogen und gezielt Präventionsangebote erhalten. Die Unterstützung soll dabei nicht nur auf gesundheitliche Anliegen beschränkt sein, sondern auch soziale Belange in den Blick nehmen, die bekanntermaßen mit medizinischen Problemen zusammenhängen.

Die DGSMP und die DVSG begrüßen dieses Vorhaben, betonen jedoch, dass es dafür ein multiprofessionelles Team aus Medizin, Sozialer Arbeit und Pflege braucht. Gesundheits-kioske können durch Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten soziale Determinanten von Gesundheit positiv beeinflussen und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit leisten. Das würde den Zielen unserer wissenschaftlichen Fachgesellschaft gut entsprechen, erklärt der DGSMP-Präsident Prof. Andreas Seidler. Ulrike Kramer, 2. Vorsitzende der DVSG, ergänzt: „Ob die Gesundheits-kioske dieses Potenzial entfalten können, hängt jedoch stark davon ab, wie die sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit und deren kompetenzbasierte Ausgestaltung in den Kiosken umgesetzt werden“.

Eine umfassende, Sozialgesetzbuch-übergreifende Beratung und Unterstützung erfordert eine gute Vernetzung der Kioske mit unterschiedlichen Strukturen. Die Vernetzungsaufgabe der Gesundheitskioske ist im bisherigen Referentenentwurf allerdings kaum definiert. „Die Kioske sollten sich auf kommunaler Ebene mit Partnern unterschiedlicher Sektoren und Berufsgruppen vernetzen, um Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum gesamten Spektrum des Versorgungsangebots zu erleichtern“, so Dr. Adrienne Alayli, Leiterin der DGSMP-Arbeitsgruppe Multisektorale Partnerschaften in der Gesundheitsförderung. 

Auch die Besetzung der Leitung durch ausschließlich eine Berufsgruppe im bisherigen Referentenentwurf bedarf einer Anpassung. Dies entspricht nicht dem sektorenüber-greifenden Aufgabenprofil der Gesundheitskioske. Die Leitung muss von einer für Leitungsaufgaben qualifizierten Fachkraft übernommen werden. Hierfür kommen neben Fachkräften aus der Pflege u. a. auch solche aus der Sozialen Arbeit und den Gesundheitswissenschaften in Frage.

Eine ausführliche gemeinsame Positionierung der DGSMP und DVSG zum aktuell vorliegenden Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) ist hier veröffentlicht: DGSMP | Zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung

DGSMP-Geschäftsstelle, Schumannstr. 9, 10117 Berlin

Tel.: 030 209 669 860, gs@dgsmp.de, www.dgsmp.de

gepostet von DGSMP veröffentlicht am 13. Dezember 2023