Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht (NPK)
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) zum ersten Präventionsbericht nach §20D Abs. 4 SGB V der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) vom Juni 2019
Die Verabschiedung des Präventionsgesetzes (PrävG) 2015 stellt einen wichtigen Meilenstein zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland dar, der ausdrücklich zu begrüßen ist, wenngleich die bisherige Umsetzung aus Sicht der DGSMP wenig zufrieden stellend verläuft. Die Ausgangslage bei der Prävention wird im Präventionsbericht (zu) positiv umrissen. Im Bericht wird mit Blick auf die Lebenserwartung festgestellt, „dass die Bevölkerung im internationalen Vergleich einen guten Gesundheitszustand hat“. Tatsächlich geht aus der Statistik der OECD (Stand 29/10/19) hervor, dass Deutschland die niedrigste Lebenserwartung bei Geburt aller nord-, west- und südeuropäischen Länder aufweist.
Schon seit den 1990er Jahren hat die DGSMP Konzepte und Vorschläge für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland entwickelt. Mit dieser Stellungnahme zum Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz möchte sie einen Beitrag zur Diskussion und Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und des damit verbundenen Präventionsberichts leisten. Das Präventionsgesetz sieht einen alle vier Jahre vorzulegenden Präventionsbericht vor. Dieser wurde nun erstmals im Auftrag der Nationalen Präventionskonferenz erstellt und soll noch in diesem Jahr – ergänzt um eine Stellungnahme der Bundesregierung – dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden.
Die DGSMP begrüßt, dass dadurch eine zukünftig hoffentlich umfassende Präventionsberichterstattung initiiert wird, und nimmt dazu wie folgt Stellung:
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gepostet von DGSMP veröffentlicht im November 2019