Stellungnahme zum BTHG
Stellungnahme des Fachbereichs „Praktische Sozialmedizin und Rehabilitation“ sowie der Arbeitsgruppe „ICF“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention zu § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB IX im Referentenentwurf eines Bundesteilhabegesetzes:
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) befürwortet ausdrücklich die Richtungsänderung im vorliegenden Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) hin zu einer personenzentrierten Sichtweise: „Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.“
gepostet von DGSMP veröffentlicht im Juni 2016